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Seniorenwohnen

 

Bei der Ausgestaltung unserer Häuser legen wir sehr viel Wert auf Angebote für Senioren. Dazu gehören neben Aufzügen selbstverständlich barrierefreie Wohnungen, eine integrierte Hausflur- und Grünflächenreinigung und das Leeren der Mülltonnen. Durch moderne Technik wie Gegensprechanlagen wird auch dem Sicherheitsbedürfnis älterer Menschen Rechnung getragen.

Sollten Sie darüber hinaus einen Unterstützungsbedarf haben oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gerne an. In Kooperation mit dem Seniorenbüro der Samtgemeinde Bersenbrück und Pflegediensten können wir Ihnen folgende Dienstleistungen ganz oder teilweise anbieten. Dies hängt von dem jeweiligen Gebäude und den räumlichen Gegebenheiten ab:

  1. Versorgung mit Mittagsmahlzeit / offener Mittagstisch

Wir vermitteln Ihnen bei Bedarf „Essen auf Rädern“. In einzelnen Gebäuden mit einem Gemeinschaftsbereich sind auch Mittagstischangebote möglich. Durch eine Hauswirtschaftskraft des Pflegedienstes, die in der Zeit vom ca. 11.00 h bis 13.30 h vor Ort sein wird, wird die Vorbereitung für den Mittagstisch, die Versorgung/Bedienung der Essensteilnehmer sowie die Reinigung der Räumlichkeiten  durchgeführt. Gleichzeitig stellt sie eine erste Kontaktstelle für weitere Dienst- oder Pflegeleistungen dar. Dieses Angebot richtet sich sowohl an die Mieter/innen als auch an Senioren aus der Gemeinde bzw. Samtgemeinde.

  1. Versorgung Gebäudereinigung

Bei Anspruch auf hauswirtschaftliche Versorgung (gilt für Inhaber eines Pflegegrades) kann dies in den Zeiten vor oder nach dem Mittagstisch durch die Hauswirtschaftskraft erfolgen. Diese Leistungen können dann über die Pflegekasse (für den Mieter kostenfrei) abgerechnet werden. Die Mieter, bei denen noch keine Pflegestufe vorliegt, können diese Leistungen natürlich auch in Anspruch nehmen, müssen diese jedoch selbst finanzieren.

  1. Wäscheversorgung

Auf Wunsch kann die Wäsche der Mieter zur Reinigung/Wäscherei gegeben werden. Dies würde mit einem örtlichen Unternehmen organisiert werden. Als Angebot an die Mieter werden bei gegebenen Voraussetzungen eine Waschmaschine und ein Trockner im Gemeinschaftsbereich mit einer Automaten-Funktion aufgestellt, so dass diese Geräte nicht in den Wohnungen untergebracht werden müssen.

  1. Nutzung Gemeinschaftsraum

Die Mieter/innen können den Gemeinschaftsraum (sofern vorhanden) für eigene Veranstaltungen nutzen, z. B. für Geburtstagsfeiern o. ä.. Die Bewirtschaftung kann durch die Hauswirtschaftskraft des Pflegedienstes erfolgen aber auch in Eigenregie vorgenommen werden.

  1. Professionelles Betreuungsangebot

Durch den Pflegedienst kann ein Gruppen- aber auch Einzelbetreuungsangebot dargestellt werden. Wenn ein Gemeinschaftsraum vorhanden ist, könnten attraktive Angebote, z. B. Bingo-Nachmittag mit Kaffeetisch, installiert werden. Bei Zuspruch und in Rücksprache mit möglichen Interessenten kann das Angebot dann passgenau erweitert werden. Diese Betreuungsleistungen können über die Pflegekasse refinanziert werden. Bei Nicht-Pflegebedürftigen Teilnehmern wird ein entsprechender Beitrag erhoben.

Bei Bedarf können auch diverse Einzelbetreuungen angeboten werden, z. B. Begleitung zum Arztbesuch, Einkaufsbegleitung, etc.

Um eine abgesicherte Lebenssituation zu gewährleisten, ist der Abschluss eines generellen Betreuungsvertrages mit dem Pflegedienst sinnvoll. In diesem kann u. a. eine tägliche Lebenszeichenkontrolle, Veranlassung von pflegerischer Versorgung, Besuche durch eine Pflegefachkraft, die sicherstellt, dass die eigene Versorgung noch ausreichend ist, usw. vereinbart werden. Dieses gibt den Mieter/innen und Angehörigen die Sicherheit, dass frühzeitig ein Hilfebedarf festgestellt wird.

  1. Ambulante pflegerische Versorgung

Bei Vorliegen eines Pflegegrades kann eine ambulante Pflege angefordert werden. Ansprechpartner/in ist zunächst die Hauswirtschaftskraft vor Ort. Es wird jedoch einmal wöchentlich eine Sprechstunde mit einer examinierten Pflegefachkraft des Pflegedienstes in den Gemeinschaftsräumen angeboten, in denen die Möglichkeiten einer optimalen Versorgung unter Berücksichtigung der Pflegeleistungen der Pflege- und Krankenkassen geklärt werden kann.

  1. Beratungsangebot Samtgemeinde

Um den Mieter/innen auch die Möglichkeit zu geben, ihre Ansprüche an sonstigen Sozial- und Hilfeleistungen abzuklären, bietet die Samtgemeinde eine entsprechende Beratung an.

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