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Immobilienverwaltung

 

Verwaltung von Wohnungseigentum in Gebäuden mit Wohnungseigentum ist nach § 20 Wohnungseigentumsgesetz die Bestellung eines Verwalter notwendig. Da die HaseWohnbau künftig in ihren Gebäuden diese Aufgabe wahrnehmen wird, planen wir auch ein Angebot zur Verwaltung von  Wohnungseigentümergemeinschaften.
Die Rechte und Pflichten des Verwalters sind in mehreren Paragrafen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) geregelt. Weitere Aufgaben des Verwalters ergeben sich, je nach Einzelfall, aus der Gemeinschaftsordnung, der Rechtsprechung, dem Verwaltervertrag und den Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Im Verwaltervertrag sind – neben den gesetzlich vorgegebenen allgemeinen Verwalterleistungen – auch die besonderen Verwalterleistungen und die Verwaltervergütung geregelt.

Derzeit bieten wir diese Dienstleistung aber noch nicht an.

Verwaltung von Mietwohnungen

 

Wir planen zukünftig das Angebot von Servicedienstleistungen für Vermieter, die den Aufwand für die Betreuung der eigenen Immobilie an einen verlässlichen Partner abgeben möchten. Die Verwaltung von Mietwohnungen umfasst das Vertragsmanagement, die Suche nach Mietern, die Wohnungsabnahme und die Betriebskostenabrechnung. Auf Wunsch wollen wir uns auch um die Organisation von Instandhaltungsarbeiten und Servicedienstleistungen kümmern.

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