Wohnberechtigungsschein
Die HaseWohnbau hat einzelne Gebäude mit Fördermitteln errichtet und ist daher verpflichtet, bei diesen Wohnungen vor dem Einzug von den Mietinteressenten einen Wohnberechtigungsschein zu verlangen. Ob die jeweils angebotene Wohnung einen sogenannten B-Schein erfordert, erfragen Sie bitte in unserem Servicebüro. Die Einkommensgrenzen sind nicht sehr niedrig angesetzt. Auch Normalverdiener können einen Anspruch auf einen B-Schein haben. Wenn sich das Einkommen zu einem späteren Zeitpunkt erhöht, bleibt das Mietverhältnis selbstverständlich weiter bestehen.
Hier finden Sie die eine Darstellung der Einkommensgrenzen: